Gründer und junge Unternehmen sind wegen schwacher Kreditwürdigkeit bei der Finanzierung über Banken anfangs benachteiligt.                                                    Durch staatlich geförderte  Gründungshilfen kann dieser Nachteil behoben werden.


Mit der Aufgabe einer abhängigen Beschäftigung verliert jeder künftige Gründer zunächst seine bisherige Kreditwürdigkeit bei seiner Bank.

Danach entscheiden die Überzeugungskraft der Person mit Ihrer Fachkunde und Erfahrung sowie die Erfolgswahrscheinlichkeit (Rating) des Gründungsvorhabens über die Finanzierungsbereitschaft der Bank.

Wichtige Voraussetzungen sind aber auch kaufmännische Kenntnisse und ein angemessenes Eigenkapital im Verhältnis zu Größe und Risiko des Gründungsvorhabens.

 

Tipps und Netzwerkkontakte sowie Angebote zur Ihrer Qualifizierung als Unternehmer(in) erhalten Sie bei regionalen Gründungsinitiativen, in Hamburg z.B. bei der H.E.I., den Kammern und Berufsverbänden.

 

Wenn die Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens erfolgversprechend sind, öffnen sich viele Banken auch einer Gründungsfinanzierung, benötigen für die Besicherung der Kredite aber banküblich bewertbare Sicherheiten.

Diese stellen seit über 60 Jahren die Bürgschaftsbanken zur Verfügung, die es in allen Bundesländern gibt. Für Gründungen in Hamburg ist es die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG).

Bürgschaftsbanken geben sogenannte Ausfallbürgschaften bis zu 80% des Kreditbetrages für die Bank und begleiten die Gründer und wachsenden Unternehmen auch langfristig.

 

Damit die Gründungskredite wegen des anfangs höheren Risikos nicht zu teuer werden, gibt es staatliche Förder- oder Investitionsbanken (Refinanzierungsinstitute), die den Banken subventionierte Programmkredite auch für Gründer und junge Unternehmen bereitstellen. Diese haben langfristig günstige Konditionen, womit Sie jedoch Beihilfen nach EU-Recht erhalten.

In Hamburg bietet die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) seit Herbst 2014 mit dem Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge besonders attraktive Förderdarlehen komplett mit BG-Bürgschaft an.

Bundesweit gibt es ähnliche Programme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), für die aber teilweise eine Ausfallbürgschaft bei Bedarf zusätzlich beantragt werden muss.

 

Zu beantragen sind diese Kredite immer vor Beginn Ihres Vorhabens über Ihre Hausbank, der damit für Ihre Unternehmensfinanzierung eine zentrale Rolle zukommt. Ergänzend kann Ihnen Ihre Hausbank kurzfristige und variabel in Anspruch zu nehmend Kredite, z.B. für Betriebsmittel sowie Avale, bereitstellen, die zusammen mit den Förderdarlehen über Bürgschaftsbanken abgesichert werden können.

 

Für innovative und schnell wachsende Unternehmen kann auch eine Eigenkapitalverstärkung durch eine stille Beteiligung einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft sinnvoll sein. In Hamburg ist dies die Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG).

 

Ebenso wichtig ist der Aufbau und die Pflege einer Hausbankverbindung, die über die Kreditgewährung hinaus auch an einer guten Entwicklung Ihres neuen Unternehmens interessiert ist.